Für die Anfrage brauchen Sie noch keine Vollmacht
Standort, Tapu-Situation, Größe, Objektart und Preisvorstellung reichen für die erste Einschätzung aus.
Eine Vollmacht ist kein Ersatz für eine klare Eigentums- und Verkaufssituation. Deshalb prüfen wir zuerst die Immobilie und den Verkaufswunsch. Erst wenn der Vorgang grundsätzlich passt, wird geklärt, welche Form der Vertretung für die offizielle Abwicklung benötigt wird.
Verkauf aus dem Ausland anfragen →Standort, Tapu-Situation, Größe, Objektart und Preisvorstellung reichen für die erste Einschätzung aus.
Ob eine im Ausland ausgestellte Vollmacht für einen konkreten Tapu-Vorgang verwendet werden kann, hängt von Inhalt, Form und offizieller Anerkennung ab. Das muss vor der Transaktion fachlich geprüft werden.
So vermeiden Sie unnötige Kosten und Organisation, bevor feststeht, ob die Immobilie überhaupt zu unseren Ankaufskriterien passt.
Nein.
Ja. Erst wenn ein offizieller Verkauf vorbereitet wird, müssen Teilnahme oder Vertretung konkret organisiert werden.
Nein. Wir bieten keine Rechtsberatung; die rechtliche Verwendbarkeit muss durch dafür befugte Stellen geprüft werden.
Vorprüfung für Immobilienverkäufer im Ausland, die einen Verkauf in der Türkei per Vollmacht vorbereiten möchten.