Diskrete Immobilien-Vorprüfung in ausgewählten Lagen Istanbuls
VERKAUF MIT VOLLMACHT

Immobilienverkauf Türkei mit Vollmacht – was Eigentümer im Ausland beachten sollten

Eine Vollmacht ist kein Ersatz für eine klare Eigentums- und Verkaufssituation. Deshalb prüfen wir zuerst die Immobilie und den Verkaufswunsch. Erst wenn der Vorgang grundsätzlich passt, wird geklärt, welche Form der Vertretung für die offizielle Abwicklung benötigt wird.

Verkauf aus dem Ausland anfragen
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Für die Anfrage brauchen Sie noch keine Vollmacht

Standort, Tapu-Situation, Größe, Objektart und Preisvorstellung reichen für die erste Einschätzung aus.

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Nicht jede Vollmacht deckt jeden Immobilienvorgang ab

Ob eine im Ausland ausgestellte Vollmacht für einen konkreten Tapu-Vorgang verwendet werden kann, hängt von Inhalt, Form und offizieller Anerkennung ab. Das muss vor der Transaktion fachlich geprüft werden.

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Erst Ankaufseignung, dann Dokumentenaufwand

So vermeiden Sie unnötige Kosten und Organisation, bevor feststeht, ob die Immobilie überhaupt zu unseren Ankaufskriterien passt.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich für die erste Bewertung eine notarielle Vollmacht?

Nein.

Kann ich aus Deutschland komplett aus der Ferne starten?

Ja. Erst wenn ein offizieller Verkauf vorbereitet wird, müssen Teilnahme oder Vertretung konkret organisiert werden.

Prüfen Sie den Wortlaut meiner Vollmacht rechtlich?

Nein. Wir bieten keine Rechtsberatung; die rechtliche Verwendbarkeit muss durch dafür befugte Stellen geprüft werden.

VERKAUF MIT VOLLMACHT

Verkauf aus dem Ausland anfragen

Vorprüfung für Immobilienverkäufer im Ausland, die einen Verkauf in der Türkei per Vollmacht vorbereiten möchten.

Die Anfrage verpflichtet weder zum Verkauf noch zum Kauf.

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