01Die Immobilie kann vor Abschluss aller Formalitäten geprüft werden
Eine unverbindliche Ankaufseinschätzung kann bereits mit den bekannten Objekt- und Erbdaten starten. Für den tatsächlichen Verkauf müssen Eigentum und Vertretungsbefugnisse rechtzeitig geklärt sein.
02Mehrere Erben sind nicht automatisch ein Ausschluss
Wichtig ist, welche Anteile bestehen und ob eine gemeinsame Verkaufsentscheidung möglich ist. Wenn nur ein Anteil verkauft werden soll, wird dieser Fall separat bewertet.
03Leerstehende oder lange ungenutzte Immobilien sind relevant
Gerade geerbte Häuser, Wohnungen oder Grundstücke stehen häufig lange leer. Renovierungsbedarf oder fehlende Nutzung schließen eine Prüfung nicht aus.